Energieberatung für Wohngebäude
Beratungs-, Planungs- und Nachweisleistungen für energetische Sanierungs- und Neubauvorhaben vom Energieeffizienz-Experten.
Energetische Baubegleitung
Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens biete ich im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung verschiedene individuelle Leistungen zur Beratung, Planung und Bauüberwachung an.
Ich stehe Ihnen zur Seite und begleite Sie bei der Umsetzung einer energetischen Sanierung oder eines Neubaus, mit dem Ziel eines zügigen und reibungslosen Bauablaufs bei gleichzeitig hoher Qualität der Umsetzung.
Ich stelle sicher, dass die umgesetzten Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, erstelle die erforderlichen Nachweise und übernehme die Beantragung von möglichen Fördermitteln.
Die Kosten der Planung und der Baubegleitung für durch die BEG geförderte Maßnahmen werden mit bis zu 50 % der Kosten durch die KfW beziehungsweise das BAFA bezuschusst.
Fördermittelberatung und Antragstellung
Für den Neubau, Umbau und die energetische Sanierung von Gebäuden stehen zahlreiche Fördermittel von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden zur Verfügung. In einigen Fällen sind die Mittel sogar miteinander kombinierbar.
Für die Beantragung der Fördermittel des Bundes beim BAFA oder der KfW ist die Einbindung eines bei der DENA gelisteten Energieeffizienz-Experten erforderlich.
Ich unterstütze Sie bei der Auswahl der für Ihr Vorhaben infrage kommenden Fördermittel, der Prüfung der Konditionen und der Aufstellung der förderfähigen Kosten.
Energieausweis
Für nahezu alle Neubauten sowie für bestehende Gebäude und Wohnungen, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen, ist gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein gültiger Energieausweis erforderlich.
Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter sowie Immobilienmakler sind verpflichtet, bei Immobilienangeboten einen Energieausweis bereitzustellen und die darin enthaltenen Energiekennwerte bereits in der Anzeige zu veröffentlichen. Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis vorgelegt, bei Vertragsabschluss übergeben werden.
Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss er vorgelegt und ausgehändigt werden, wenn:
- ein Neubau entsteht
- an der Gebäudehülle mehr als 10 % der Fläche verändert wird
- ein Verkauf erfolgt
- ein Erbbaurecht gegründet oder übertragen wird
- ein Gebäude vermietet oder verpachtet wird
- es sich um ein öffentliches Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr handelt
Ich erstelle für Sie einen rechtsgültigen Energieausweis nach dem aktuellen GEG – wahlweise als:
- Verbrauchsausweis (auf Basis des Energieverbrauchs der letzten Jahre)
- Bedarfsausweis (detaillierte Berechnung des energetischen Gebäudezustands)


Lebenszyklusanalyse (LCA) / Ökobilanzierung
Die Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment – LCA) dient der Bewertung der Umweltwirkungen eines Gebäudes über dessen gesamten Lebenszyklus hinweg. Dabei werden neben dem Energieverbrauch im Betrieb auch die Umweltauswirkungen der verwendeten Baustoffe, der Herstellungsprozesse, der Instandhaltung sowie des späteren Rückbaus berücksichtigt.
Sowohl bei energieeffizienten Neubauten als auch bei Sanierungsmaßnahmen werden Nachhaltigkeitsaspekte und das Maß der sogenannten „grauen Energie“ durch eine Ökobilanzierung künftig stärker berücksichtigt. Auch werden bei Förderprogrammen zunehmend Nachhaltigkeitsnachforderungen gestellt. Durch die Ökobilanzierung können unterschiedliche Bauweisen, Materialien und Energiekonzepte hinsichtlich ihrer langfristigen Umweltwirkungen miteinander verglichen und optimiert werden.
Im Rahmen der Lebenszyklusanalyse werden unter anderem folgende Aspekte betrachtet:
- Treibhausgasemissionen (CO₂-Äquivalente)
- Primärenergiebedarf
- Ressourcenverbrauch
- Herstellungs-, Nutzungs- und Entsorgungsaufwand von Baustoffen
- Austauschzyklen und Lebensdauer von Bauteilen
Ich unterstütze Sie bei der Durchführung und Bewertung von Ökobilanzen im Rahmen nachhaltiger Gebäudeplanung, energetischer Konzepte und förderfähiger Neubau- und Sanierungsvorhaben.